Bildercollage mit dem Themenschwerpunkt "Patientenportal"

Einblicke

KHZG-konformes Patientenportal & Krankenhaus- zukunftsfonds

Langsam tickt die Uhr: Bis 2025 müssen Krankenhäuser und Kliniken ihren Patienten ein sogenanntes Patientenportal zur Verfügung stellen – so schreibt es das Krankenhauszukunftsgesetz vor. Der Aufbau eines funktionsfähigen Patientenportals und der Weg dorthin ist dabei mit nicht unerheblichen Kosten verbunden. Die gute Nachricht: Bund und Länder stellen mit dem Krankenhauszukunftsfonds Fördermittel zur Verfügung, die für diese Zwecke eingesetzt werden können. Um sicherzustellen, dass Ihre Maßnahmen die notwendigen Voraussetzungen erfüllen, um diese Mittel zu erhalten, steht Ihnen HOCHZWEI als eine der ganz wenigen gemäß Krankenhausstrukturfonds-Verordnung zertifizierten Agenturen in Schleswig-Holstein und Norddeutschland zur Seite.

Digitalisierung im Krankenhaus: Patientenpartizipation und Online-Terminvereinbarung

Der wichtigste Grundstein wird dabei schon lange vor dem eigentlichen technischen Aufbau des Patientenportals gelegt. Denn zunächst ist es in der Konzeption ausschlaggebend, eine klare strategische Positionierung des eigenen Hauses zu definieren und das Thema, eingebunden in die Prozessoptimierung, im Rahmen des Digitalisierungsprozesses zu denken. Somit handelt es sich hierbei um weit mehr als ein reines IT-Projekt. 

Viele Kliniken bilden sich digital aktuell noch auf Basis ihrer Fachabteilungen ab. Dem Patienten machen es diese klassischen Strukturen zunehmend schwer, sich zurechtzufinden – zwischen dezentralen Aufnahmen, abteilungseigenen Ambulanzen, Sprechstunden, Sekretariaten etc. In Zeiten des wachsenden Wettbewerbs im medizinischen Sektor ist es jedoch von maßgeblicher Bedeutung, Patienten die Entscheidung für eine Klinik und den Weg dorthin so einfach wie irgend möglich zu gestalten. Ein zentraler Patientenservice sowie die Möglichkeit, Termine online zu vereinbaren, können dabei zwei wichtige Bausteine sein.


Perspektivwechsel: Sinn und Zweck des Patientenportals nach KHZG

Das Patientenportal dient vor allem dazu, der Zielgruppe einen Blick in die Klinik und ihre Arbeit zu gewähren und sie somit teilhaben zu lassen. Die primäre Zielgruppe besteht dabei aus Patienten und ihren Angehörigen – und somit überwiegend aus Laien. Aus Marketing- und Kommunikationssicht bedeutet das somit, dass die Kliniken den Perspektivwechsel schaffen, sich weitestgehend vom rein medizinischen Fachblick lösen und den Blickwinkel der Patienten einnehmen müssen. 

Zu den grundlegenden Fragen, die sich Krankenhäuser im Zusammenhang mit dem Patientenportal nach KHZG also stellen sollten, gehören:

  • Wonach sucht der Patient? 
  • Welche Informationen und Fragen bringt er mit? 
  • Welche Antworten erwartet er zu finden bzw. sollte er erhalten? 
  • Zu welcher Aktion soll ein Besuch auf der Website bzw. im Patientenportal führen?
  • Und mit welchen digitalen Hilfsmitteln können wir dem Patienten den Weg in unsere Klinik erleichtern?

Krankenhauszukunftsfonds: Förderung für Maßnahmen im Rahmen des KHZG

Dass all dies – von der Ausarbeitung der passenden Strategie über die Prozessoptimierung bis zum funktionsfähigen Patientenportal – mit Aufwänden und Kosten verbunden ist, ist klar. Und dass dies besonders in der prekären wirtschaftlichen Lage, in der sich viele Einrichtungen des Gesundheitswesens befinden, keine positive Nachricht ist, ebenso. Doch Bund und Länder haben das glücklicherweise erkannt – und stellen Krankenhäusern und Kliniken mit dem Krankenhauszukunftsfonds Mittel zur Verfügung, die für eben diese Zwecke eingesetzt werden können und sollen. Tatsächlich belaufen sich die mit dem KHZG bereitgestellten Förderungen auf 4,3 Milliarden Euro und werden seit dem 1. Januar 2021 über den Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) bereitgestellt.

Seit vielen Jahren gehört der Medizin- und Gesundheitssektor zu den Schwerpunkten von HOCHZWEI. Mit unserer langjährigen Erfahrung und Expertise begleiten wir Kliniken und Krankenhäuser in allen Belangen der Kommunikation – von großangelegten Recruiting-Kampagnen über den Relaunch der Website bis hin zur ganzheitlichen Kommunikationsstrategie im Rahmen von Klinikfusionen und -übernahmen. Darüber hinaus haben wir am Krankenhauszukunftsfonds-Schulungsprogramm des Bundesamtes für Soziale Sicherung teilgenommen. Im Rahmen dessen wurde HOCHZWEI als eine der wenigen Agenturen in Schleswig-Holstein und Norddeutschland mit einer Berechtigung nach §21 Absatz 5 Satz 1 Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) zertifiziert. So können wir sicherstellen, dass Ihre Maßnahmen die notwendigen Voraussetzungen erfüllen, um Fördermittel zu erhalten.

Sie möchten für Ihre Klinik oder Ihr Krankenhaus ein Patientenportal etablieren und suchen einen Partner für die Konzeption und Umsetzung? Sprechen Sie uns an – wir unterstützen Sie gerne.