Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet eine Vielzahl an Unternehmen, ihre Internetauftritte ab dem 28. Juni 2025 inklusiv und barrierefrei zu gestalten. Ziel ist es, Websites auf verschiedenen Ebenen so zu entwickeln, dass sie für alle Menschen unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen zugänglich und nutzbar sind. Dazu gehören eine klare Struktur, verständliche Inhalte, eine intuitive Navigation sowie die Möglichkeit, Hilfsmittel wie Screenreader und Tastaturbedienung zu nutzen. Wie ist dafür am besten vorzugehen und welche Anforderungen sind zu erfüllen? Wir geben einen Überblick und informieren über die wichtigsten Eckpunkte.
Websites zugänglich für alle
Das Wichtigste für betroffene digitale Angebote in Kürze: