Barrierefreiheitserklärung

HOCHZWEI – Büro für visuelle Kommunikation GmbH & Co. KG setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards (WCAG 2.2, BITV und der Norm EN 301 549) für die Zugänglichkeit an. Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.hochzwei.de veröffentlichten Webseite der HOCHZWEI – Büro für visuelle Kommunikation GmbH & Co. KG.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Der Webauftritt ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) derzeit vereinbar.

Diese Erklärung wurde am 24.01.2025 erstellt. Die Erklärung wurde mithilfe der Eye-Able® Technologie der Web Inclusion GmbH erstellt. Mehr Informationen zur Web Inclusion GmbH sind unter eye-able.com zu finden. Die Web Inclusion GmbH hat alle maschinell überprüfbaren Prüfschritte durchlaufen. Außerdem wurden auch manuelle Tests durchgeführt.

Rückmeldung und Kontaktangaben

Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir erklären Ihnen, welche Barrieren bestehen. Sie können sich informieren, welche Ausnahmen wir gemacht haben. Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen. Vielen Dank für Ihr Feedback. Sie können uns über folgende Adresse kontaktieren: 

HOCHZWEI - Büro für visuelle Kommunikation GmbH & Co. KG
Fördepromenade 16-18
24944
Flensburg
info(at)hoch2.de
+49 461 90 97 208

Schlichtungsstelle

HOCHZWEI - Büro für visuelle Kommunikation GmbH & Co. KG 
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Flensburg
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+49 0 461 90 97 208
www.hochzwei.de
Hinweis zu § 36 VSBG: Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und sind dazu auch nicht verpflichtet.