Denn ab sofort stehen wir im amtlichen Verzeichnis der IHK. Damit gehört das müßige Zusammenstellen von Einzelnachweisen der Vergangenheit an. Jetzt wird bei jeder Angebotsabgabe im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung ganz einfach unser Zertifikat vorgelegt. Damit weiß der Auftraggeber sofort, dass für HOCHZWEI die so genannte „Eignungsvermutung“ gilt. Mithilfe eines ebenfalls übermittelten Zugangscode kann dann zusätzlich ein detaillierter Blick auf die Nachweise im amtlichen Verzeichnis geworfen werden.
Dieses Vorgehen:
- reduziert den Aufwand bei jeder Ausschreibung
- spart Zeit und Kosten
- bedeutet Rechtssicherheit für beide Seiten
- stellt Synchronität zur EEE (Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung) sicher und
- begrenzt das Risiko fehlender Nachweise
Kurzum: Ein Hoch auf weniger Bürokratie und mehr Leistung!